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Unfall mit Wildschaden

Unfall mit Wildschaden

Um Wildunfälle zu vermeiden, werden viele Vorkehrungen, wie zum Beispiel die Errichtung von Wildzäunen, getroffen. Dennoch kann es unverhofft zu einem Zusammenstoß mit einem Wildtier kommen. In Deutschland ereignen sich nach Schätzungen des ADAC mehr als 200.000 Wildunfälle pro Jahr. Während der Morgen- und Abenddämmerung ist das Unfallrisiko am größten, da die Tiere zu diesen Zeiten am aktivsten sind und häufig den Standort wechseln. Wir geben Ihnen hier wichtige Hinweise, die jedoch nicht rechtsverbindlich sind.

So verhalten Sie sich richtig:

  • Fahren Sie in der Dämmerung besonders aufmerksam, bei Warntafeln ist besondere Aufmerksamkeit und Bremsbereitschaft gefordert.
  • Passen Sie die Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen an und achten Sie auf den Fahrbahnrand sowie angrenzende Felder.
  • Wenn sich ein Tier dem Straßenrand nähert, schalten Sie nicht das Fernlicht ein, denn starkes Licht irritiert das Tier.
  • Durch Hupen können Tiere häufig verscheucht werden.
  • Wenn ein Tier die Fahrbahn überquert, ist es äußerst wahrscheinlich, dass weitere Tiere nachfolgen.

Verhalten beim Zusammenprall:

  • Ist ein Zusammenstoß nicht mehr zu vermeiden, bremsen Sie stark, aber kontrolliert.
  • Lenkrad gut festhalten und Fahrspur halten.
  • Vermeiden Sie aus Gründen der Sicherheit für Insassen und andere Verkehrteilnehmer riskante Ausweichmanöver.

Verhalten nach einem Wildunfall:

  • Warnblinker einschalten.
  • Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern.
  • Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit, verhalten Sie sich auch auf wenig befahrenen Straßen vorsichtig und legen Sie die Warnweste an.
  • Ist das Tier beim Unfall nur leicht verletzt worden und geflohen, markieren Sie die Unfallstelle. Dies hilft dem Jäger bei der Suche nach dem Tier.
  • Ist das Wild beim Zusammenstoß stark verletzt worden und liegen geblieben, sollte man sich dem Tier aus Gründen der eigenen Sicherheit nicht nähern. Verletzte Tiere können äußerst aggressiv reagieren und es besteht zudem die Gefahr einer Infektion mit Tollwut.
  • Ist das Tier beim Zusammenstoß getötet worden, darf es auf keinen Fall mitgenommen werden. Dies würde den Tatbestand der Wilderei erfüllen.
  • Wildunfälle sind meldepflichtig! Bei Verstößen müssen Sie mit einer Anzeige rechnen. Auch geringe Kollisionen mit Tieren müssen unverzüglich beim nächsten Wildhüter, Jagdaufseher oder Jagdpächter gemeldet werden. Das geschieht am einfachsten durch eine Meldung bei der Polizei.
  • Warten Sie am Unfallort auf Polizei, Wildhüter, Jäger oder Tierarzt.
  • Polizei, Wildhüter oder Jäger stellen gegebenenfalls auch eine Bescheinigung über den Unfall zur Schadensregulierung bei der Versicherung aus.
  • Ohne eine solche Bescheinigung kann die Versicherung die Regulierung des Schadens verweigern.
  • Ist ein Schaden durch Ausweichen entstanden, sollten Sie sich Namen und Anschriften von Zeugen für eine mögliche spätere Auseinandersetzung mit der Teilkaskoversicherung unbedingt notieren.

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