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Unfall-Ihr gutes Recht, wenns gekracht hat

Unfall – Ihr gutes Recht, wenn’s gekracht hat

Am Unfallort sind Schädiger und Geschädigter nicht selten schockiert vom Unfallereignis. Eine gewisse Hilflosigkeit über all das, was auf den Einzelnen zukommt, ist gegeben. Diese besondere Situation nutzen gerne so genannte Unfallhelfer aus. Seien Sie misstrauisch gegenüber allen, die Ihnen schon an der Unfallstelle scheinbar kostenlos alle Sorgen um die Schadensregulierung und angeblichen Streit mit Versicherung, Werkstatt, Gutachter usw. abnehmen wollen. Unterschreiben Sie nicht voreilig irgendwelche Verträge oder Vollmachten. Unter Umständen müssen Sie Kosten, die diese Unfallhelfer zu Ihrem angeblichen Vorteil verursachen, selbst tragen. Bewahren Sie kühlen Kopf. Verlangen Sie, dass Ihr Fahrzeug in eine Werkstatt Ihrer Wahl geschleppt wird. Lassen Sie Ihr Fahrzeug, wann immer es möglich ist, in eine seriöse Fachwerkstatt bringen. Diese muss nicht eine Reparaturwerkstatt Ihrer Automarke sein, sondern gerade die freien Karosserie-Fachbetriebe sind aufgrund ihrer meisterlichen Befähigung für den Bereich der Unfallinstandsetzung die richtige Adresse. Mit Hilfe unseres Werkstatt-Finders auf der Startseite finden Sie den passenden Fachbetrieb in Ihrer Nähe.