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Haben Sie die jahreszeitlich angemessenen Reifen?

Zu jedem Jahreszeitenwechsel kommen erneut die Fragen auf: Habe ich die richtigen Reifen? Wie lange darf man mit Sommerreifen in den Winter hinein fahren, ohne ein Bußgeld zu riskieren? Sind Ganzjahresreifen überhaupt noch erlaubt? Bin ich mit meinen Reifen uneingeschränkt versichert?

Seit dem 1. Mai 2006 gelten neue Vorschriften dazu, wie man sein Fahrzeug wintertauglich machen muss. Diese „Winterreifen-Verordnung“ wurde im Dezember 2010 nochmals nachgebessert. In den Wintermonaten besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen, wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, darf ein Kraftfahrzeug allerdings nur mit Reifen gefahren werden, die eine „M+S“-Kennzeichnung (für „Mud and Snow“, dt.: „Matsch und Schnee“) haben.

Straßenverkehrsordnung (StVO) § 2 Abs. 3a:

„Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)…“

Quelle: www.stvo.de

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen dennoch ohne die beschriebene Bereifung am Straßenverkehr teilnimmt, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro sowie 1 Punkt im Verkehrszentralregister. Bei der Behinderung des Verkehrs infolge falscher Bereifung bei winterlichem Wetter oder Straßenverhältnissen erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

Schon im Interesse der eigenen Sicherheit ist es ratsam, vor Einsetzen des ersten Schneefalls Winterreifen aufziehen zu lassen. Aus Sicht der Reifenhersteller haben Sommerreifen aufgrund von Profil und Gummimischung die besten Fahreigenschaften bis zu einer Temperaturgrenze von 7° Celsius, für Temperaturen darunter bieten Winterreifen die besseren Fahreigenschaften. Die allgemein bekannte Aussage „Von O bis O“ (von Oktober bis Ostern) ist keine offizielle Vorschrift, kann aber als ungefähre Richtlinie angesehen werden.

Mit Ganzjahresreifen, die in der Regel mit „M+S” gekennzeichnet sind, dürfen Sie in Deutschland weiterhin auch im Winter fahren, ohne ein Bußgeld zu riskieren. Solche Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung sind im Prinzip Winterreifen mit Sommereignung. M+S-Reifen sind auf nassen und glatten Fahrbahnen besser geeignet als Sommerreifen, bieten jedoch nicht die Fahreigenschaften echter Winterreifen. Bitte beachten Sie vor dem Antritt von Auslandsreisen, dass in vielen schneereichen Gebieten andere Regelungen gelten als in Deutschland und dort Winterreifen möglicherweise vorgeschrieben sind.

Diese Hinweise sind nicht rechtsverbindlich.

Profiltiefen: Wann müssen die Reifen ausgetauscht werden?

Die Traktion von Reifen hängt ganz besonders von einer ausreichenden Profiltiefe ab. Untersuchungen zeigen, dass der Bremsweg bei einer Halbierung der Profiltiefe von zum Beispiel 8 mm auf 4 mm bei 100 km/h mehr als doppelt so lang wird. Ebenso steigt die Gefahr des Aquaplanings sowie des Rutschens auf nasser Fahrbahn oder auf nassem Laub erheblich an.

Der Gesetzgeber sieht für Sommerreifen als Profiltiefe mindestens 1,6 mm vor, bei Winterreifen mit diagonaler Bauart mindestens 5 mm, bei Winterreifen mit radialer Bauart sind es mindestens 4 mm und bei Spikereifen mindestens 4 mm. Für Motorräder sind mindestens 1,6 mm vorgeschrieben und für Mofas mindestens 1 mm.

Diese Tiefe ist erreicht, wenn das Reifenprofil bis zu den Indikatoren abgefahren ist. Die Indikatoren sind Erhebungen oder Farbstreifen in den Umfangsrillen. Bei einem übermäßig abgefahrenen Profil werden diese sichtbar. Darüber hinaus gibt es im Fachhandel analoge und digitale Profiltiefenmessgeräte, die Ihnen das Ablesen der Profiltiefe stark erleichtern.

Unabhängig von den vorgeschriebenen Mindestprofiltiefen raten fast alle Unfallexperten, die Reifen bereits etwas früher zu ersetzen. Eine zu geringe Profiltiefe führt zu einer erheblichen Verlängerung des Bremsweges und einer steigenden Gefahr von Aquaplaning und in der Folge zu vielen vermeidbaren Unfällen.

Bei Unfällen mit zu niedrigem Reifenprofil riskieren Sie, dass die Kaskoversicherung Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorwirft und aus diesem Grund den Schaden nicht zahlt. Für den Zustand der Reifen ist grundsätzlich der Fahrer verantwortlich. Vergewissern Sie sich deshalb vor Antritt einer Fahrt über den Profiltiefezustand und den richtigen Reifendruck. Dies gilt auch bei der Übernahme von Mietfahrzeugen.

Diese Hinweise sind nicht rechtsverbindlich.

Was tun bei einer Reifenpanne?

Rund alle 150.000 Kilometer muss ein Autofahrer mit einer Reifenpanne rechnen – so die Statistik laut ADAC 2011. In vielen Fällen können beschädigte Pkw- und Motorradreifen repariert werden. Die Schadensbeurteilung und die Reparatur darf allerdings nur vom Spezialisten durchgeführt werden. Es muss dabei sichergestellt werden, dass der reparierte Reifen voll einsetzbar ist und der Spezifikation des Reifens vor der Beschädigung entspricht.

Die Reparatur eines Reifens macht allerdings nur dann Sinn, wenn der Reifen erst eine geringe Laufleistung erbracht hat und der Schaden schnell entdeckt und behoben wird oder wenn kein Ersatzreifen zu beschaffen ist.

Eine Notreparatur mit Dichtmitteln ist im Falle kleiner Beschädigungen ebenfalls möglich. Hier handelt es sich jedoch nur um eine kurzfristige Maßnahme bei kleinen Rissen oder Stichverletzungen in der Lauffläche, die Ihnen die Fahrt zur nächsten Werkstatt ermöglichen soll. Größere Schäden dürfen mit den im Fachhandel erhältlichen Pannensets nicht repariert werden. Angesichts der hohen Geschwindigkeiten, die zum Beispiel auf Autobahnen gefahren werden, ist es ratsam, eine Gefährdung von Leib und Leben durch unsachgemäß reparierte Reifen auszuschließen und nach jeder Reifenpanne schnellstmöglich einen Fachbetrieb aufzusuchen.

Alle Tipps und Informationen verrät Ihnen aber auch Ihr Karosserie-Fachbetrieb. Sie finden Ihren korrekten Ansprechpartner und Ihren nächstgelegenen Fachbetrieb über den Werkstattfinder auf der Startseite.