Unfallschaden – Klärung der Schuldfrage
Von erheblicher Bedeutung ist die Frage, wer Verursacher des Unfallschadens ist. Danach richtet sich die weitere Schadensabwicklung: Es gibt drei Fälle:
1. Fall:
Sie sind am Unfall schuldlos.
Das heißt:
Der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung muss für Schäden, die an Ihrem Fahrzeug entstanden sind, aufkommen.
2. Fall:
Sie sind Unfallschuldiger.
In diesem Fall müssen
• Schäden, die Sie an einem fremden Fahrzeug verursacht haben, vom Geschädigten gegenüber Ihrer Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden,
• Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug von Ihnen gegenüber Ihrer eigenen Versicherung als Kaskoschaden geltend gemacht werden, sofern Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Anderenfalls müssen Sie Schäden an Ihrem Fahrzeug selbst tragen.
3. Fall:
Sie trifft Mitverschulden.
In diesem Fall könnte die Unfallabwicklung und damit die Verteilung der Unfallkosten schwierig werden. Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist sinnvoll.