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Unfall mit Fahrerflucht

Unfall mit Fahrerflucht

Leider müssen viele Autofahrer diese typische Situation erleben: Man parkt sein Auto, kommt nach einer Weile wieder und stellt fest, dass der Wagen beschädigt worden ist. Der Verursacher ist verschwunden – und Zeugen gibt es keine.

Was ist nun zu tun, damit Sie nicht allein auf dem Schaden sitzen bleiben?

Die wichtigste Sofortmaßnahme lautet: Rufen Sie die Polizei.

Diese nimmt den Schaden auf und Sie können sofort Anzeige wegen Fahrerflucht erstatten. Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat und sollte in jedem Fall zur Anzeige gebracht werden. Kann die Polizei den Täter ermitteln, wird in der Regel ein Strafverfahren eröffnet. Nun haben die Opfer gute Chancen, dass die Haftpflichtversicherung des Täters den Schaden übernimmt.

Lässt sich der Täter nicht ermitteln, tritt die Vollkaskoversicherung des Geschädigten und bei Personenschäden die Krankenversicherung des Unfallopfers ein. In diesem Fall müssen Sie als Geschädigter die vereinbarte Selbstbeteiligung selbst tragen – und auch eine eventuelle Höherstufung bei den Versicherungsbeiträgen bleibt Ihnen als Opfer nicht erspart. Aus diesem Grund lohnt es sich in manchen Fällen mehr, den Schaden auf eigene Kosten reparieren zu lassen, da eine höhere Versicherungsprämie möglicherweise mehr Kosten verursacht als die Reparatur. Sprechen Sie bei kleinen Schäden mit Ihrem Karosserie-Fachbetrieb und lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag machen. Auf dieser Basis kann Ihnen Ihre Versicherungsgesellschaft genau ausrechnen, ob sich die Regulierung durch die Vollkaskoversicherung für Sie lohnt.

In schweren Fällen von Fahrerflucht nach einem Unfall mit Personenschaden tritt eventuell auch die Verkehrsopferhilfe für Sachschäden ein. Das gilt auch für einen Unfall mit einem nicht versicherten Fahrzeug.