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Bagatellschaden ohne Polizei

Bagatellschaden ohne Polizei

Ein kleiner Rempler beim Parken oder ein Auffahrunfall mit geringer Geschwindigkeit sind schnell passiert. Nicht in jedem Fall ist es nötig, die Polizei zu rufen. Doch selbst bei Bagatellunfällen ohne Zweifel an der Schuldfrage reicht es nicht aus, wenn die Unfallbeteiligten nur die Telefonnummer austauschen. Sie sollten sich immer die Personalausweisnummer und Angaben zur Versicherung geben lassen. Fotos von der Unfallsituation und dem Schaden können später bei der Darstellung der Situation zur Regulierung des Schadens durch die Versicherung hilfreich sein.

Die folgenden Hinweise geben Ihnen einen Überblick, sind jedoch nicht rechtsverbindlich.

So verhalten Sie sich richtig:

  • Fahren Sie bei geringfügigem Schaden (leichter Blechschaden) unverzüglich beiseite, um den fließenden Verkehr nicht unnötig zu behindern.
  • Markieren Sie die Fahrzeugstellung mit Kreide und/oder fotografieren Sie die Situation und den Schaden.
  • Beseitigen Sie jedoch keine Unfallspuren!
  • Als Beteiligter an einem Unfall müssen Sie so lange an der Unfallstelle bleiben, bis die Angaben zu Ihrer Person, zu Ihrem Fahrzeug und der Art Ihrer Beteiligung von den anderen Unfallbeteiligten aufgenommen sind.
  • Notieren Sie folgende Daten: Datum, Uhrzeit, Ort des Unfalls, Name und Vorname des Fahrers, Personalausweisnummer, Anschrift, Telefon, Fahrzeugkennzeichen, Versicherung, Halter des Fahrzeugs, Namen und Anschrift von Zeugen.
  • Das Anbringen eines Hinweiszettels am beschädigten Fahrzeug (zum Beispiel bei Beschädigungen an parkenden Fahrzeugen) ist nicht ausreichend.
  • Wenn Sie nach einem Unfall mit einem parkenden Fahrzeug eine angemessene Zeit gewartet haben und niemand kommt, den Sie über den Unfall verständigen könnten, müssen Sie den Unfall der Polizei melden.
  • Unfallflucht wird strafrechtlich verfolgt!
  • Wenn einer der Unfallbeteiligten es wünscht, wenn Alkohol- oder Drogenkonsum erkennbar sind oder wenn Zweifel über die Schuldfrage bestehen, muss auf jeden Fall die Polizei verständigt werden.
  • Nutzen Sie einen Karosserie-Fachbetrieb aus unserer Übersicht „Werkstattfinder“ und nehmen Sie Kontakt mit dem Fachbetrieb auf. Dort stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung, die Ihnen gerne weiterhelfen. Diese Fachbetriebe reparieren nach strengen Herstellervorgaben sach- und fachgerecht Ihr Fahrzeug und übernehmen auch gerne weitere Aufgaben der Abwicklung.
  • Auch die Unfallhelfer-App des ZKF nennt Ihnen qualifizierte Fachbetriebe unter „Werkstattfinder“.