Unfall im Ausland
Ein Unfall im Ausland erzeugt bei allen Beteiligten meist eine große Unsicherheit, was nun zu tun ist. Wie wird der Schaden gemeldet? Wie kommen Sie zu Ihrem Recht? Wie wird der Schaden durch die Versicherung reguliert und vieles mehr. Die folgenden Hinweise sollen Ihnen Hilfestellung geben, sie sind jedoch nicht rechtsverbindlich.
Fragen Sie vor Antritt einer Reise Ihren Versicherer oder einen Automobilclub nach der „grünen Versicherungskarte“. Diese ist zwar nicht in allen europäischen Ländern vorgeschrieben, enthält aber alle Angaben zur Versicherung und kann Ihnen die Schadenabwicklung nach einem Unfall sehr erleichtern.
Steht keine Notrufsäule zur Verfügung, erreichen Sie die europaweit einheitliche Nummer 112 über eine der zahlreichen Anrufzentralen in 20 EU-Ländern. Diese leiten den Standort des 112-Anrufers an die Notfalldienste weiter. Leider ist nicht gewährleistet, dass Sie einen Ansprechpartner vorfinden, der deutsch spricht. Bewahren Sie deshalb Ruhe und versuchen Sie, alle notwendigen Informationen mit den vorhandenen Sprachkenntnissen durchzugeben.
Wie in Deutschland auch, erfolgt die Unfallmeldung anhand der „5 W’s“:
- Wer meldet? (Name und Standort)
- Wo ist etwas passiert? (Unfallort)
- Was ist passiert?
- Wie viele Verletzte und welche Verletzungen?
- Warten auf Rückfragen (Beenden Sie das Gespräch nicht selbst, es könnten noch Fragen der Polizei- oder Rettungsleitstelle folgen)
So verhalten Sie sich auch im Ausland nach einem Unfall richtig:
- Halten Sie an und schalten Sie die Warnblinkanlage ein
- Sichern Sie die Unfallstelle mit Warndreieck und gegebenenfalls Warnleuchte ab
- Bitten Sie Unfallzeugen, auf die Polizei zu warten
- Versorgen Sie Verletzte
- Rufen Sie im Ausland immer die Polizei oder gegebenenfalls den Rettungsdienst
Nehmen Sie die wichtigen Daten aller Unfallbeteiligten auf:
- Name und Vorname, Anschrift und Telefon des Fahrers
- Name und Vorname, Anschrift und Telefon des Fahrzeughalters
- Fahrzeugkennzeichen
- Nationalitätskennzeiche
- Name und Anschrift der Haftpflichtversicherungsgesellschaft sowie die Versicherungsscheinnummer
- Namen und Anschrift von Zeugen
Um die Aufnahme eines Unfalls im Ausland zu erleichtern, hat der Europäische Versicherungsverband einen einheitlichen Unfallbericht entworfen. Sie erhalten diesen Europäischen Unfallbericht bei Ihrer Versicherung oder bei den Automobilclubs.
Bei ausländischen Unfallbeteiligten fragen Sie nach der „grünen Versicherungskarte” und notieren sich alle dort gemachten Angaben. In Italien oder Frankreich befinden sich die Angaben zur Versicherung auf einer Vignette hinter der Windschutzscheibe.
Machen Sie am Unfallort keine verbindlichen Angaben zum Unfallhergang und geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab. Gegenüber der Polizei genügt es, Angaben zur Person, zum Fahrzeug und zur Art der Unfallbeteiligung zu machen.
Melden Sie den Unfall schnellstmöglich, spätestens innerhalb einer Woche, Ihrer Versicherung. Bei einem Unfall mit einem deutschen Verkehrteilnehmer wird das deutsche Recht bei der Abwicklung mit der Versicherung angewendet, in den anderen Fällen gilt das Recht des jeweiligen Landes. Da die Entschädigungsbeträge auch zum Beispiel für Leihwagen im Ausland oft wesentlich niedriger angesetzt werden, als Sie es aus Deutschland gewohnt sind, kann sich eine spezielle Zusatzversicherung schnell lohnen.
Bei Unfällen mit unversicherten Fahrzeugen können Sie sich in Deutschland an die Verkehrsopferhilfe wenden. Dieser gemeinsame Entschädigungsfonds der deutschen Versicherer tritt normalerweise für den Schadenverursacher mit einer Mindestdeckungssumme ein.