Wahl der Fachwerkstatt
Im Haftpflichtschaden haben Sie stets das Recht der freien Werkstattwahl, sofern Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Gleiches gilt für Kaskoschäden, sofern Sie sich nicht im Versicherungsvertrag gebunden haben, in einer „Vertrauens-Werkstatt“ des Versicherers reparieren zu lassen. In diesem Fall haben Sie nicht das freie Werkstatt-Wahlrecht. Prüfen Sie im Zweifelsfall Ihren Kasko-Versicherungsvertrag und entscheiden Sie, ob Sie es der Versicherung überlassen wollen, wo Ihr Fahrzeug repariert wird.
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