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Unfall mit/ohne Personenschaden

Unfall mit/ohne Personenschaden

Bremsen quietschen, der Airbag löst aus, es kracht. Allein im Jahr 2010 ereigneten sich in Deutschland pro Minute etwa fünf polizeilich gemeldete Verkehrsunfälle (Quelle: Wikipedia). Trotz der Häufigkeit sind die Unfallbeteiligten in der Regel von der Situation und den Folgen völlig überfordert. Deshalb heißt die wichtigste Regel nach einem Verkehrsunfall: Ruhe bewahren. Mit einem klaren Kopf lassen sich die nun notwendigen Handlungen und die Unfallfolgen am besten bewältigen. Die folgenden Hinweise können Hilfestellung geben, sind jedoch nicht rechtsverbindlich.

So verhalten Sie sich richtig:

  • Die wichtigste Regel lautet zunächst: Anhalten. Per Gesetz ist jeder, dessen Verhalten zum Unfall beigetragen hat, verpflichtet, am Unfallort zu bleiben und die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen.
  • Auch wenn Sie Zeuge eines Unfalls geworden sind, können Sie maßgeblich zur Verbesserung der Situation für die Unfallopfer beitragen, indem Sie am Unfallort bleiben, bis Ihre Personalien aufgenommen wurden.
  • Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und sichern Sie die Unfallstelle mit dem Warndreieck und gegebenfalls mit Warnleuchten ab (mindestens 100 m Entfernung auf Landstraßen und 200 m auf Autobahnen). Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit, ziehen Sie Ihre Warnweste an.
  • Informieren Sie die Polizei. Mit dem Handy nutzen Sie bundesweit den Notruf 110 oder 112. Sie benötigen keine Vorwahl.
  • Beim Notruf halten Sie sich an das „W-Schema“:
    • Wer meldet? (Name und Standort)
    • Wo ist etwas passiert? (Unfallort)
    • Was ist passiert? (Schilderung der Unfallfolgen)
  • Warten auf Rückfragen (Beenden Sie das Gespräch nicht selbst, es könnten noch Fragen der Polizei-Leitstelle folgen)
  • Prüfen Sie, ob jemand verletzt wurde und Hilfe braucht. Achten Sie auch darauf, ob sich einer der Unfallbeteiligten in einem Schockzustand befindet. Typische Symptome sind schwacher und schneller Puls, schnelle, flache Atmung, blasse und kaltschweißige Haut sowie Teilnahmslosigkeit, Unruhe, Verwirrtheit bis hin zur Bewusstlosigkeit. Schock ist eine ernsthafte Verletzung. Rufen Sie ärztliche Hilfe.
  • Erste Hilfe leisten: Zur Hilfeleistung verpflichtet ist jeder! Helfen Sie auch dann, wenn Ihr Erste-Hilfe-Kurs schon lange her ist. Sie brauchen nicht zu handeln wie ein Arzt, sondern nur, wie es von einem helfenden Laien zu erwarten ist. Auch wer sich nicht in der Lage fühlt, Verletzten zu helfen, sollte sich nicht abwenden, sondern kann dazu beitragen, Unfallopfer durch Anteilnahme zu beruhigen.

Zu den wichtigsten Soforthilfemaßnahmen gehören:

  • Kontrolle von Atmung und Puls
  • Atemspende
  • Stabile Seitenlage
  • Erkennen und Behandeln eines Schocks
  • Stillen von Blutungen
  • Im Verbandkasten Ihres Autos finden Sie die wichtigsten Verbandmaterialien.

Erste-Hilfe-Maßnahmen können über Leben und Tod entscheiden!

Sichern Sie Beweise am Unfallort:

  • Tauschen Sie mit den Unfallbeteiligten die Personalien sowie die Angaben zur Versicherung und notieren Sie die Kennzeichen – auch dann, wenn die Polizei die Personalien aufnimmt und den Unfall dokumentiert.
  • Lassen Sie sich von Zeugen Namen und Anschrift geben. Achten Sie auch auf Fahrzeuge, deren Führer den Unfall gesehen haben könnten und notieren sich die Kennzeichen.
  • Dokumentieren Sie die Unfallsituation wenn möglich durch Fotos (z. B. mit einer Handykamera) oder per Handskizze. Vermerken Sie die Position der beteiligten Fahrzeuge, die Schäden und alle verbliebenen Spuren auf der Fahrbahn (Bremsspuren, ausgetretene Flüssigkeiten, Scherben) oder nutzen Sie hierfür die ZKF-Unfallhelfer-Applikation.
  • Möglicherweise identifiziert Sie die Polizei als Unfallverursacher. Geben Sie dennoch vor Ort keine Schuldanerkenntnisse ab. Andernfalls drohen Ihnen möglicherweise später Nachteile in der Auseinandersetzung mit Ihrer Versicherung. Aus einem Schweigen gegenüber der Polizei darf Ihnen kein Vorwurf gemacht werden. Die Schuldfrage klärt im Nachhinein gegebenenfalls ein Richter.

Verlassen Sie den Unfallort nicht überstürzt:

Nach dem ersten Schreck und der Aufnahme des Unfalls durch die Polizei und Sie selbst sind weitere Fragen zu bedenken: Muss der eigene Wagen abgeschleppt werden? Wer übernimmt die Kosten für die Bergung und möglicherweise auch für die Fortsetzung der Reise oder einen Ersatzwagen?

  • Prüfen Sie vor der Weiterfahrt die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs.
  • Vergessen Sie nicht, Warndreieck, Warnleuchte und sonstige herumliegende Gegenstände und Autoteile einzupacken.
  • Nehmen Sie mit einer ZKF-Fachwerkstatt schnellstmöglich Kontakt auf. Aktuelle Adressen finden Sie in der ZKF-Unfallhelfer-App im Bereich des Werkstattfinders.

Lassen Sie sich bei der Schadenregulierung durch die Versicherung „die Zügel nicht aus der Hand nehmen“. Ist das eigene Fahrzeug zu reparieren oder liegt möglicherweise ein Totalschaden vor? Diese Frage besprechen Sie am Besten mit einer Werkstatt Ihres Vertrauens und/oder einem Kfz-Sachverständigen. Abgesehen von Bagatellschäden haben Sie immer das Recht auf einen eigenen Gutachter. Bei einer sich anbahnenden Auseinandersetzung mit der Versicherung sollten Sie frühzeitig einen Anwalt mit dem Fachgebiet Verkehrsrecht hinzuziehen.

Auch die Wahl der Werkstatt steht Ihnen in der Regel frei. Die Karosserie-Fachbetriebe sind Ihnen auch bei der Beschaffung der weiteren Informationen zur Abwicklung mit der Versicherung sowie bei der Auswahl eines anerkannten Gutachters oder Rechtsanwalts behilflich.